Mietbedingungen

Wir vermieten:

1. Allgemeines
Die AGB sind Bestandteil der zusätzlichen Mietbedingungen.

2. Gerätezustand
Es werden von uns nur Mietgeräte in gutem und gebrauchsfähigen Zustand vermietet.

Sollte ein Gerät Mängel aufweisen, hat dies der Mieter innerhalb von 48 Stunden nach der Entgegennahme dem Vermieter zu melden. Andernfalls wird angenommen, der Mieter habe das Gerät in einem einwandfreien Zustand erhalten.

3. Transport / Inbetriebnahme
Der Mieter trägt die Kosten des Transportes zum und vom Betriebsort. Montage- und Demontagekosten werden dem Mieter nach Aufwand berechnet. Notwendige elektrische Anschlüsse sind durch den Mieter bereitzustellen.

4. Mietbeginn / Haftungsausschluss
Die Miete beginnt mit dem Versand oder Übergabe der Mietsache.

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Absenden oder mit der Übergabe auf den Mieter über. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung oder Transport der Mietsache ergeben. Dies gilt auch für allfällige Folgeschäden, insbesondere für Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen, die sich aus Ausfällen oder Defekten der gemieteten Sache ergeben. Bei Versand per Bahn oder Post sind Beschädigungen vom Mieter innerhalb 24 Stunden bei der zuständigen Poststelle oder Verwaltung zu melden.

Wird die Ware durch uns montiert, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abschluss der Installation auf den Käufer über.

5. Mietkosten
Die Mietkosten sind auf der allgemeinen Preisliste ersichtlich. Die Mindestgebühr ist der Preisliste zu entnehmen. Alle Preise sind ab Lager und exkl. MwSt.

6. Benutzung
Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Er darf sie nur durch fachkundiges und instruiertes Personal bedienen lassen. Der Mieter ist für den korrekten Unterhalt, Gebrauch und den Betrieb der Mietsache verantwortlich.

Er ist zuständig für die Einholung allfälliger behördlicher Bewilligungen. Gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Unterhalt, Gebrauch und dem Betrieb der Mietsache sind vom Mieter einzuhalten. Sollte der Vermieter wegen der Nichteinhaltung solcher Vorschriften gegenüber Dritten haftbar werden, hat der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Schäden an der Mietsache sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden. Reparaturen an der Mietsache dürfen nur vom Vermieter vorgenommen werden. Der Vermieter verpflichtet sich zur schnellstmöglichen Kontrolle bzw. Behebung der gemeldeten Schäden. Falls der Mieter für diese Schäden haftet, werden ihm die Reparaturen zu üblichen Preisen belastet.

7. Mietende / Geräterückgabe
Bei unbefristeten Mietverträgen kann mit einer Frist von 3 Tagen auf das Ende eines Werktags gekündigt werden. Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag jedoch an einem Freitag nach 12.00 Uhr, so wird die Miete bis und mit dem folgenden Sonntag belastet.

Bei Bahnrücksendungen hat die Lieferung per Cargo Rapid zu erfolgen. Es ist zu beachten, dass die Ware an den Auslieferungsort retourniert wird.

Die Mietgeräte bleiben Eigentum des Vermieters. Sie können nicht käuflich erworben werden.

Für nicht mehr retournierte und defekte Mietsachen oder Teile davon sowie für Zubehör haftet der Mieter zum Verkehrswert. Dies gilt auch dann, wenn die Rückgabe der Mietsache aus Gründen ausbleibt, die der Mieter nicht zu vertreten hat. Der Bauherr haftet solidarisch für sämtliche Mietaufwendungen.

Bei Mietverhältnissen, die länger als einen Monat dauern, wird die Miete in monatlichen Teilabrechnungen am Ende des Monats in Rechnung gestellt.

8. Besondere Bestimmungen
Diese Mietbedingungen vom 1. Dezember 2012 sind bis auf Widerruf gültig.